Der Robin Hood in uns

Seit 2003 haben wir uns, beginnend mit der sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung bundesweit für die Interessen der Unternehmer, Geschäftsführer und deren Familienangehörigen eingesetzt, Klarheiten im Interesse unserer Mandanten geschafft und zu Unrecht entrichtete Renten- und Sozialversicherungsbeiträge tausendfach erfolgreich in die Erstattung gebracht.

Von dieser Erfahrung getrieben, haben wir uns stets hinter die Entscheider von Mittelstands­unternehmen gestellt und deren Sicht gestärkt. Haftungsthemen wie Schein­selbständigkeit und Risiken aus dem Datenschutz sind aktuelle Themen, die den Mittelstand oft unvorbereitet treffen und erhebliche Haftungspotenziale für alle Beteiligte beinhalten. Gerade bei der Scheinselbständigkeit laufen auch Mittelstandsunternehmen Gefahr, Nachforderungen in Millionenhöhe zahlen zu müssen oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt zu werden (§ 266a StGB).
Steuerberater sind zwar häufig erste Ansprechpartner der Unternehmer und Geschäftsführer. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen Steuerberater nicht beraten, sondern müssen Ihren Mandanten einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt anheimstellen (BGH IX ZR 246/02).

Das Beispiel von Robin Hood wir uns oft von Kunden benannt und es schmeichelt uns. Ja, wir sind gerne auf der Seite des Mittelstandes, wenn es darum geht, die Risiken der Geschäftsführer zu identifizieren und im Verbund mit Experten optimal zu minimieren oder gar zu heilen. Und dies meist nur erfolgsbezogen. In Robin Hood-Manier.

UNSERE MAXIME LAUTET:

"Sich auf den Stuhl des Anderen setzen."

Mit dem Blick von mehr als 35 Jahren

Unter­nehmertum im Mittel­stand ist eine B2B – Blickweise mit Lösungsansätzen entstanden. Stets den Kundenvorteil im Blick. Stets professionell. Stets aktuell.