Mittelstand
im Fokus.

Nutzen bieten. Erfahrung. Können. Netzwerk. Verständnis. Partnerschaft. Professionalität. Werte. Erhalten. Mehren.

„Ob ein Regenschirm schützt, zeigt sich oft erst bei Regen!“

Dieses Bild ist vielfältig zu verwenden. Auch für Geschäftsführer im Mittelstand. In Konzernen prüfen gut ausgestattete Rechts- und auch Personalabteilungen, ob dem Geschäftsmodell oder dem Entscheider Gefahr droht. Oder ob es Entwicklungen im Markt gibt, die dem Unternehmen „gut zu Gesicht“ stehen könnten.

Mittelständler sind nicht in der Lage, sich aufwendige Rechts- und Personalmanagementabteilungen zu leisten. Hier ist der vertraute Steuerberater oft der einzige „Leuchtturm“ und dann sporadisch von Dritten empfohlene Anwälte und Berater.

Genau hier setzt pro votum seit 2003 erfolgreich an. Getrieben von persönlichen Erfahrungen aus 35 Jahren Unternehmertum werden aktuelle Trends der Rechtsprechung sowie zeitgemäße Entwicklungen im Personal- und Kostenmanagement aufgegriffen.

Professionell, kundennah und optimal technisch unterstützt gilt es, dass unsere Kunden unter dem „Regenschirm trocken bleiben“ und in ausgewählten Segmenten up to date informiert werden.

  • Haftungsthemen für die Geschäftsführer und Unternehmen erkennen und optimal heilen lassen.
  • Deutschlands einziger Prozessfinanzierer im SV-Clearing.
  • Personalverwaltungen mit attraktiven Lohnkosten-Benefits in der Umsetzung und Pflege sowie laufender Aktualisierung aktiv unterstützen.
  • Personalmanagement mit moderner Technik: internes Lohnkostenmanagement mit neuesten digitalen Werkzeugen passiv und aktiv unterstützen.

Der Robin Hood in uns

Seit 2003 haben wir uns, beginnend mit der sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung bundesweit für die Interessen der Unternehmer, Geschäftsführer und deren Familienangehörigen eingesetzt, Klarheiten im Interesse unserer Mandanten geschafft und zu Unrecht entrichtete Renten- und Sozialversicherungsbeiträge tausendfach erfolgreich in die Erstattung gebracht.

Von dieser Erfahrung getrieben, haben wir uns stets hinter die Entscheider von Mittelstands­unternehmen gestellt und deren Sicht gestärkt. Haftungsthemen wie Schein­selbständigkeit und Risiken aus dem Datenschutz sind aktuelle Themen, die den Mittelstand oft unvorbereitet treffen und erhebliche Haftungspotenziale für alle Beteiligte beinhalten. Gerade bei der Scheinselbständigkeit laufen auch Mittelstandsunternehmen Gefahr, Nachforderungen in Millionenhöhe zahlen zu müssen oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt zu werden (§ 266a StGB).
Steuerberater sind zwar häufig erste Ansprechpartner der Unternehmer und Geschäftsführer. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen Steuerberater nicht beraten, sondern müssen Ihren Mandanten einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt anheimstellen (BGH IX ZR 246/02).

Das Beispiel von Robin Hood wir uns oft von Kunden benannt und es schmeichelt uns. Ja, wir sind gerne auf der Seite des Mittelstandes, wenn es darum geht, die Risiken der Geschäftsführer zu identifizieren und im Verbund mit Experten optimal zu minimieren oder gar zu heilen. Und dies meist nur erfolgsbezogen. In Robin Hood-Manier.

Unser Erfolg in Zahlen

Über 5.000 Mandate

im Rahmen der sozialversicherungs­rechtlichen Beurteilung.

Über 4.600 Verfahren

außergerichtlich sowie gerichtlich erfolgreich abgeschlossen.

Über 2.000 Erstattungen

zu Unrecht gezahlter Sozial­versich­erungs­beiträge.

Über 700 Unter­nehmens­grün­dungen

begleitet und über 300 Beratungen und fortlaufende Betreuungsaufträge im modernen Lohnkosten­management betreut.