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In treuem Glauben an ihre Sozialversicherungspflicht entrichten die Deutschen monatlich Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe. Oft, ohne dass dies überhaupt nötig wäre. Und noch viel dramatischer:

Das Zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen begründet keinen Anspruch auf spätere Leistungen.

Ganz gleich, ob es dabei um Arbeitslosengeld, Rentenleistungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder Insolvenzgeld geht - eine jahrelange Beitragszahlung muss nicht zwangsläufig eine Unterstützung des Staates nach sich ziehen.

Die Sozialversicherungspflicht und der damit verbundene Schutz im Leistungsfall lässt sich ausschließlich durch eine objektive Überprüfung in einem offiziellen Statusfeststellungsverfahren klären. Nur mit Hilfe dieser Maßnahme erhalten Sie garantierte Rechtssicherheit.

Als Deutschlands einziger Verfahrens- und Prozesskostenfinanzierer in diesem Bereich unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bis zur letzten Instanz. Unsere Vergütung erfolgt dabei weitestgehend auf Basis eines Erfolgshonorars. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten bieten wir Ihnen den Rundum-Service für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.